Verpackungslizenz Österreich - Das neue Gesetz ab 2023!
Das erwartet dich:
Worum geht es eigentlich?
Kurz und knackig? Um die Verpackungslizenz in Österreich und das neue Gesetz ab 2023. Als Handmade-Shop bist du dazu verpflichtet, die Verpackung, die du in Umlauf bringst, zu lizenzieren. Warum? Weil durch deine Verpackung extra Müll anfällt. Die Vermüllung zahlt hier nicht der Endverbraucher, sondern du. Das Ganze wird abgedeckt durch deine Verpackungslizenz.
Wenn du in Deutschland deine Verpackung registrierst, dann kannst du in Deutschland deine Produkte verschicken. Möchtest du aber ins Ausland verschicken, gelten wieder eigene Verpackungsrichtlinien. Du musst dich also informieren, welche Voraussetzungen in dem Zielland herrschen und dann deine Verpackung für jedes Land, in dem es Pflicht ist, gesondert lizenzieren.
Beispiel: Du lizenzierst deine Verpackung in Deutschland für Deutschland und verschickst dann in ein anderes Land, dann kommt das Geld für die Vermüllung in diesem Land nicht an. Deshalb musst du für jedes Land einzeln nach den Vorgaben der Lizenzierung schauen.
Verpackungs-Gesetzesänderung Österreich 2023
Und was ändert sich jetzt? - Die neue Novelle
Bis jetzt konntest du deine Verpackung für österreichische Endkunden lizenzieren, deine Menge melden und hast dich selbst um alles gekümmert.
Ab 1.1.2023 sieht das jedoch anders aus und was sich ändert, das breche ich dir jetzt einmal verständlich herunter:
Wenn dein Sitz nicht in Österreich ist, sondern zum Beispiel hier in Deutschland, dann brauchst du ab 2023 einen Bevollmächtigten, der deine verpackungsrechtlichen Pflichten übernimmt.
Das bedeutet, du musst jemanden finden, der als Ansprechpartner für die österreichische Behörde dient, der deine Lizenzmenge meldet und so weiter. Diese Person dient dann als ausländischer Vertreter deines Businesses, und macht quasi das, was du bis jetzt selbst gemacht hast.
Und wer soll | kann das bitte sein??!
Sehr gute Frage, vor allem weil du nicht einfach Tante Trude aus Buxtehude nehmen kannst. Leider auch hier wieder Regeln:
Der Bevollmächtigte muss:
- eine natürliche oder juristische Person sein
- einen Wohnsitz in Österreich haben
- über eine österreichische Zustelladresse verfügen
- auf gut Deutsch den Kopf hinhalten (er ist verantwortlich)
- eine notarielle Bevollmächtigung haben
Bevor du jetzt denkst „Ach vergiss es, das wird nichts…”, nicht wegschalten, ich erkläre dir im Folgenden genau, welche Kosten auf dich zukommen und wie du einfach an solch eine Person ran kommst. Denn die Verpackungslizenzvorgaben für Österreich ab 2023 sind nicht unüberwindbar!
Activate by Reclay - Der Retter in der Not:
Vor allem, wenn du keine Bekannten oder Verwandten in Österreich hast, dann kannst du „Activate Reclay” nutzen. Activate by Reclay ist mein persönliches Lieblingssystem für die Verpackungslizenzierung. Ich habe es mir deshalb natürlich nicht nehmen lassen und direkt mal dort angerufen und geschaut, was ich so für dich herausholen kann.
Sie bieten tatsächlich einen Service an, den du nutzen kannst. Der Geschäftsführer von Reclay in Österreich ist eine natürliche Person und erfüllt alle oben genannten Kriterien. Für einen Betrag X (Auflistung kommt unten) kannst du ihn bevollmächtigen. Somit kümmert sich Reclay selbst. Und du hast zumindest schon mal einen Kandidaten für die Stelle als Bevollmächtigten. Natürlich läuft das ganze professionell über Reclay und nicht über die Kaffeeküche. Der Geschäftsführer entspricht nur eben dem Kriterium der natürlichen Person, deshalb ist er der Bevollmächtigte.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Activate by Reclay - Kosten:
Natürlich kann Activate by Reclay diesen Dienst nicht umsonst anbieten. Hier kommt einmal die Nachricht, die ich von meiner Ansprechperson bei Reclay erhalten habe:
„Wenn Ihre Kunden unter 1.500 kg Verpackungsmenge bleiben, zahlen sie im ersten Jahr 150 € (Registrierung 75€ netto + jährliche Pauschale 75 € netto) und im zweiten Jahr dann nur noch 75 € netto”
Deine Lizenzmenge an sich musst du noch zusätzlich zahlen, da sich die Kosten oben nur auf die Meldung bei der Behörde und die Bevollmächtigungsleistung beziehen.
Notarielle Beglaubigung - Kosten:
Zusätzlich muss die Bevollmächtigung notariell beglaubigt sein. Dafür ist ein Notar notwendig. Ich habe mit einem Notar in Ahrensburg gesprochen und da es sich „nur” um eine beglaubigte Unterschrift für eine Vollmacht, die du von Reclay bekommst, handelt, lägen die Kosten da circa bei 50€.
Leider kann der Notar diese Beglaubigung nur im Original und mit dir vor Ort ausstellen, weshalb du leider einmal selbst in deiner Nähe einen Notar anfragen musst. Ich hatte ja gedacht, sie machen es vielleicht via Zoom (lach), sodass du einfach den von mir recherchierten Notar, beauftragen kannst, aber leider geht das nicht.
Liste mit den geschätzten Kosten:
- 75€ netto (89,25€) Registrierung
- 75€ netto (89,25€) jährliche Pauschale
- circa 50€ Notarkosten
- Circa 228€ (brutto) im erstenJahr
- Hinzukommen deine normalen Lizenzgebühren
Ab dem 2ten Jahr ist es dann günstiger, da du dir die Notarkosten sparst und auch die Registrierungsgebühr. Bitte beachte, dass die Notarkosten unterschiedlich ausfallen können. Die 50€ sind der Wert von einem Notarbüro aus Ahrensburg.
Ablauf der Vollmacht über Reclay:
Hinweis: Links dazu folgen noch – Reclay ist da in den letzten Zügen.
#1 Vertrag von Reclay online ausfüllen & unterschreiben
Onlinevertrag von Reclay ausfüllen über Google Formulare. Anschließend via Adobe Sign unterschrieben.
#2 Bezahlen und herunterladen
Du kannst im Anschluss die oben genannten Gebühren bezahlen. Laut Aussage von Reclay klappt das mit Sofortüberweisung – Lastschrift und Kreditkarte. Kauf auf Rechnung ist nicht möglich.
Nach dem Bezahlvorgang bekommst du die Vollmacht ausgestellt.
#3 Notariell beglaubigen lassen
Mit der Vollmacht, die du jetzt hast, gehst du zu einem Notar und holst dir eine beglaubigte Unterschrift. Nun schickst du das Ganze per Mail (Aussage von Reclay) an Reclay zurück. Diese melden dann alles den Behörden.
#4 Nicht den Kopf in den Sand stecken
Einen großen Teil hast du dann schon erledigt. Also erst mal ein wenig aufatmen. Wie der Ablauf ganz genau funktioniert im kleinsten Detail, auch wie die Lizenzierung dann weitergeht, findest du ab Januar 2023 in der Simply Academy. Falls du dich nichts selbst durchwurschteln möchtest, kannst du gern bei uns reinschnuppern (Link dazu ganz unten)
Lohnt sich das Ganze denn überhaupt?
Ob du diesen finanziellen und bürokratischen Aufwand betreiben möchtest, liegt natürlich bei dir. Wenn du davon ausgehst, dass du ab dem 2ten Jahr noch circa 90€ zahlst, solltest du einmal durchrechnen, ob du mit deinen Bestellungen aus Österreich diese 90€ aufwiegen kannst oder nicht.
Wichtig ist, dass du diesen Kostenpunkt bei den Bestellungen nach Österreich mit draufrechnen musst. Das bedeutet, dass dein Produkt allein auch teuerer werden muss, um diese Ausgaben abzudecken.
Wenn du noch nicht nach Österreich verschickst und ab 2023 anfangen wolltest, würde ich dir empfehlen, das nur zu machen, wenn du eine ruhige Minute hast dich einzuarbeiten. Ich würde dieses „Projekt”, genau wie alle rechtlichen oder bürokratischen Projekte, nicht zwischen Tür und Angel machen.
Wenn du schon nach Österreich verschickst, deine Preise aber eh schon recht hoch sind bzw. der Versand, solltest du einmal schauen, ob Kunden sich dein Produkt dann noch leisten können und wollen.
Bestellungen an die Grenze schicken:
Vielleicht hast du Glück und deine Kunden, haben Freunde und Familie in Deutschland oder wohnen selbst nah an der Grenze. Dann kannst du die Produkte dorthin liefern und sie abholen lassen. Davon kannst du aber natürlich nicht bei allen österreichischen Kunden ausgehen.
Vielen lieben Dank für deine Zeit!
Ich hoffe, ich konnte dir einen kleinen Einblick in dieses Thema geben und du hast nun einen Durchblick über das Wichtigste. Ich würde mich riesig freuen, wenn du den Beitrag in deiner Story oder mit anderen Shops teilst, damit alle wissen, was sich ab Januar 2023 ändert.
Ganz liebe Grüße aus Hamburg, deine Simply Jo ✨
Hinweis: Dieser Artikel ist nach Absprache auf Grundlage des Blogbeitrags unserer Partnerkanzlei entstanden. Ich habe den Beitrag quasi „vereinfacht” heruntergebrochen, um das Ganze noch etwas verständlicher zu machen. Ich habe nur zusammengetragen, was ich aktuell für Handmade-Shops als wichtig erachte.
Hier kommst du zum ausführlichen, anwaltlichen Beitrag der IT-Recht Kanzlei: Hier klicken!
Weitere nützliche Links:
Wie versprochen, habe ich nun noch praktische und spannende Links für dich und dein Kreativ-Label. Es sind auch einige Angebote dabei, die dich keinen Euro kosten!
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